Vertrag

Die Berechnung der verschiedenen Leistungen des Heimes und andere damit in Zusammenhang stehende Fragen werden in einem Miet- bzw. Heimvertrag geregelt, der zwischen dem künftigen Bewohner und dem Heimträger abgeschlossen wird. Der Miet- bzw. Heimvertrag wird in der Regel unbefristet abgeschlossen.

Die Einzelheiten zum Heimvertrag sind im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. Für die Kurzzeitpflege wird, entsprechend der Zielsetzung, für eine bestimmte Aufenthaltsdauer ein Vertrag geschlossen. In der Checkliste für die Heimaufnahme sind alle Unterlagen aufgelistet, die für eine vollstationäre Heimaufnahme notwendig sind.


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